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Der Begriff "Vermessungsamt" (oder Katasteramt, Vermessungs- und Katasteramt oder Amt für Bodenmanagement ) bezeichnet die Behörde eines Landes, einer Kommune oder deren organisatorischen Teil, der das amtliche Vermessungswesen ausübt.

Das Liegenschaftskataster weist auf der Grundlage von Liegenschaftsvermessungen alle Grundstücke und Bauwerke des Landes aus.Es besteht zum einen aus einer Katasterkarte, in der alle Flurstücke und Bauwerke im Verhältnis zueinander dargestellt sind. Zum anderen enthält das Liegenschaftsbuch beschreibende Informationen (Liegenschaftskataster), wie z. B. Gemarkung, Katasternummer, Flächengröße, Lagebezeichnung und aktuelle Nutzung. Darüber hinaus werden Eigentum und Erbbaurecht auf der Liegenschaftskarte ausgewiesen.

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Vermessungsamt

Was ist das Katasteramt bzw. Liegenschaftskataster?

Unter einem Kataster (exakte Bezeichnung Liegenschaftskataster) versteht man ein amtliches Register, in dem sämtliche Flurstücke in der Bundesrepublik Deutschland mit der Gemarkung und Flurnummer, gegebenenfalls der Straße und Hausnummer, dem Eigentümer und der Grundbuchblattnummer erfasst und beschrieben sind. Das Kataster gibt Auskunft darüber, wo die Flurstücke liegen, wo ihre Grenzen verlaufen, welche Flurnummern sie haben, wie sie tatsächlich genutzt werden und welche Nutzungsrechte für Grundstücke gegebenenfalls vereinbart oder im Grundbuch eingetragen sind. Ein Katasteramt oder Vermessungsamt ist immer Teil einer staatlichen oder kommunalen Behörde, die für die amtliche Vermessung von Flurstücken zuständig ist.

Wofür benötige ich Einen Auszug aus dem Liegenschaftskataster?

Einen Auszug aus dem Liegenschaftskataster brauchen Sie, wenn Sie…

  1. Ein Grundstück bebauen oder kaufen möchten
  2. Eine Hypothek auf ein Grundstück aufnehmen möchten
  3. Den Nachweis zu erbringen haben, dass Sie Eigentümer eines bestimmten Grundstücks sind. Dann ist ein Auszug aus dem Liegenschaftsbuch, der umfangreichere Angaben als die Flurkarte enthält notwendig zur Vorlage bei Banken, Behörden oder vor Gericht.

Was ist die Flurkarte, auch Liegenschafts- oder Katasterkarte genannt?

Die Flurkarte wird auch als Liegenschaftskarte, Katasterkarte oder Katasterplan bezeichnet. Auf ihr sind der Grundriss einer Gemarkung sowie die Grenzen und Nummern der Flurstücke in einem großen Maßstab dargestellt. In städtischen Räumen mit kleineren Grundstücken erfolgt die Darstellung meist im Maßstab 1:500 oder 1:1000. In ländlichen Gebieten, in denen sich Grundstücke meist großflächiger ausdehnen, wird überwiegend ein Maßstab zwischen 1:1500 und 1:2000 gewählt.

Welche Informationen enthält die Flurkarte/ Liegenschaftskarte/ Katasterkarte?

Mit der Flurkarte beziehungsweise Liegenschafts- oder Katasterkarte wird der Bestand, der Umfang, die Lage und die genaue Begrenzung eines Grundstücks amtlich nachgewiesen. Dazu enthält die Liegenschaftskarte die genaue Bezeichnung der Gemarkung. Vorhandene Bauwerke, Angaben zur Infrastruktur und Gewässer sowie Straßennamen und Hausnummern sind in der Liegenschaftskarte aufgeführt. Weiterhin ist die tatsächliche Nutzung der einzelnen Flurstücke beschrieben (zum Beispiel: Landwirtschaftsfläche Ackerland). In der Liegenschaftskarte sind die Gemarkungsgrenzen sowie die Begrenzungen der Flurstücke und ihre Nummerierung grafisch dargestellt.

Die Flurkarte enthält im Gegensatz zum Auszug aus dem Liegenschaftsbuch keinerlei Angaben zu den Eigentumsverhältnissen an den einzelnen Flurstücken. Deshalb kann sie von jedermann angefordert werden. Eine Vollmacht des Eigentümers ist dafür nicht nötig.

Was ist eine Gemarkung?

Die Gemarkung ist die größte Ordnungseinheit der Flurstücke und Nachweise im Katasterwesen. Sie ist immer ein Verband zusammenhängender Flurstücke. Sie kann entweder ein gesamtes Gemeindegebiet oder Teile davon umfassen. In einer kleinen Stadt ist die Gemarkung stets identisch mit dem Gemeindegebiet, kleine Dörfer werden vielfach mit anderen Ortschaften zusammen in einer Gemarkung zusammengefasst. In Großstädten umfasst eine Gemarkung lediglich einzelne Stadtbezirke.

Die Flurkarte enthält im Gegensatz zum Auszug aus dem Liegenschaftsbuch keinerlei Angaben zu den Eigentumsverhältnissen an den einzelnen Flurstücken. Deshalb kann sie von jedermann angefordert werden. Eine Vollmacht des Eigentümers ist dafür nicht nötig.

Beispiel für die Gemarkung

  • In der Gemeinde Plankstadt im Landkreis Rhein-Neckar-Kreis lautet die Bezeichnung der Gemarkung Plankstadt
  • In der Großen Kreisstadt Freital in Sächsische Schweiz-Osterzgebirge besteht die Bezeichnung der Gemarkung aus dem dem Gemarkungsschlüssel (Beispiel: 3719) die wiederrum zu Eckersdorf. Quelle
gemarkung-kataster

Den Gemarkungen sind deutschlandweit eindeutig mit einem Ziffernschlüssel gekennzeichnet. Dieser besteht aus dem Schlüssel für das Bundesland, der die ersten beiden Ziffern umfasst. Gefolgt wird dieser von einer vierstelligen Nummer, die der jeweiligen Gemarkung zugeordnet ist.

Wie sind die Gemarkungen entstanden?

Gemarkungen sind teils mit Grenzsteinen markiert, teilweise sind sie an Markierungen in der Landschaft zu erkennen. In den Flurkarten sind die Gemarkungen grafisch abgegrenzt. Die Gemarkungen haben eine lange Tradition und entwickelten sich historisch gesehen aus ehemaligen Siedlungsgebieten. In einigen Fällen führten besondere Zusammengehörigkeiten einzelner Flurstücke oder Begrenzungen, die durch die Landschaftsstrukturen vorgegeben waren, zur Ausgestaltung einer Gemarkung. Häufig wandelte man in den 1930er-Jahren einstige Steuerbezirke in Gemarkungen um. Systematisch erfasst wurden die Gemarkungen ab dem Jahr 1900 mit der Einführung des Grundbuchs. Die damals bereits bestehenden und nachträglich noch dazu gekommenen zusammengehörigen örtlichen Siedlungsverbände übertrug man seinerzeit in das Liegenschaftskataster. Dies führte zu einer erhöhten Übersichtlichkeit und schaffte die Basis für klare und rechtssichere Einträge von Eigentumsverhältnissen und Nutzungsrechten an Grundstücken, wie wir Sie heute gewohnt sind.

Was ist ein Flurstück?

Das Flurstück ist die kleinste Vermessungseinheit im Katasterwesen. Man versteht darunter einen amtlich vermessenen und geometrisch kartierten Teil der Erdoberfläche, dem eine bestimmte Flurnummer zugeordnet ist. Eine Gemarkung besteht immer aus mehreren Fluren, das heißt Nutzflächen einer Siedlung. Die Flure wiederum sind in kleine Parzellen, die sogenannten Flurstücke, unterteilt. Oft ist das Flurstück deckungsgleich mit einem Grundstück, das einem bestimmten Eigentümer zugeordnet ist. Erwirbt ein Eigentümer zusätzlich benachbarte Flurstücke, so entsteht ein großes Grundstück, das aus mehreren Flurstücken besteht. Umgekehrt kann jedoch ein Flurstück niemals auf zwei oder mehreren verschiedenen Grundstücken liegen.

Was ist das Liegenschaftsbuch?

Das Liegenschaftsbuch enthält umfangreichere Angaben als die Liegenschaftskarte. Die Flurstücke und Gebäude sind darin genau beschrieben. Neben der Lage, Nutzung und Größe der Grundstücke führt das Liegenschaftsbuch auch die Eigentümer beziehungsweise Erbbauberechtigten, die im Grundbuch eingetragen sind, mit der Nennung ihrer Adresse auf.

Im Liegenschaftsbuch sind zudem die Ergebnisse der Bodenschätzung ausgewiesen, soweit es sich um landwirtschaftlich genutzte Flächen handelt. Bei der Bodenschätzung wird der zu erwartende Ertrag von Ackerböden oder Grünlandböden eines landwirtschaftlichen Anwesens bewertet, was für die Wertermittlung der Nutzflächen von Bedeutung ist. Weiterhin enthält das Liegenschaftsbuch Hinweise auf Eintragungen im Baulastenverzeichnis. In diesem Verzeichnis sind alle Arten von Baulasten eingetragen. Baulasten sind Verpflichtungen zur Ausgestaltung der Bebauung, die ein Grundstückseigentümer eintragen lässt und die Auswirkungen auf benachbarte Grundstücke haben. Darunter fallen beispielsweise die Abstandsflächenbaulast, die Erschließungsbaulast und die Stellplatzbaulast. Für den Grundstücksnachbarn gehen mit Eintragung der entsprechenden Baulasten in der Regel Duldungspflichten einher. Eine Ausnahme besteht in Bayern. Dort gibt es keine Baulasten und kein Baulastenverzeichnis. Daher werden in Bayern entsprechende Verpflichtungen in Form von Grunddienstbarkeiten eingetragen.

Das Liegenschaftsbuch verweist auf laufende Bodenordnungsverfahren, also beispielsweise Umlegungen oder Flurbereinigungen. Bei der Umlegung geht es darum, Grundstücksflächen so neu aufzuteilen, dass sie sich für eine Bebauung oder sonstige geplante Nutzung eignen. Dabei darf sich keine Verkleinerung der Grundstücksfläche zulasten des Eigentümers ergeben und die Umlegung muss die beabsichtigte Nutzung ermöglichen. Die Flurbereinigung sieht die Neuordnung landwirtschaftlicher Nutzflächen vor. Sie kann unterschiedliche Zwecke verfolgen und sollte der Strukturverbesserung oder einem ökologischen Nutzen dienen (zum Beispiel Renaturierungsmaßnahmen). Eine Flurbereinigung kann auch dabei unterstützen, gemeindeübergreifende Entwicklungskonzepte voranzutreiben.

Da die Einträge im Liegenschaftsbuch persönliche Daten zu den Eigentumsverhältnissen oder Nutzungsrechten an den Grundstücken enthalten, ist es nicht für jedermann einsehbar. Einsicht nehmen oder einen Auszug aus dem Liegenschaftsbuch beantragen können Sie nur, wenn Sie selbst Eigentümer des Grundstücks, Erbbauberechtigter oder Notar sind. Andernfalls müssen Sie ein berechtigtes Interesse an der Nutzung des Liegenschaftsbuchs geltend machen oder eine Vollmacht des Grundstückseigentümers oder Erbbauberechtigten vorlegen. Das Katasteramt hat nämlich die schutzwürdigen Interessen des Eigentümers respektive Erbbauberechtigten nach den Vorgaben des Datenschutzes zu wahren.

Was ist der Unterschied zwischen Katasteramt und Grundbuchamt?

Das Katasteramt befasst sich ausschließlich mit Vermessungsfragen, wie Lage, Größe und Grenzen des Grundstücks oder der Parzelle. Das Grundbuchamt hingegen befasst sich fast ausschließlich mit rechtlichen Fragen, z. B. mit der Frage, wem das Grundstück jetzt und früher gehört.

Was steht in einem Katasterauszug bzw. einem Liegenschaftskatasterauszug?

Ein Katasterauszug ist jede Art von Auszug aus dem Liegenschaftskataster. Der Katasterauszug enthält Geodaten zu Flurstücken, Grundstücksgrenzen und Hausgrundrissen. Eine Liegenschaftskarte (auch Katasterkarte oder Lageplan genannt), ein Bestandsverzeichnis, ein Flurstücksverzeichnis oder ein Eigentümerverzeichnis sind Beispiele

Die meisten dieser Daten wurden früher in Papierform geführt, werden aber nun zunehmend digitalisiert, da sich die Vermessungsämter verstärkt mit Geoinformationen beschäftigen. Die alte Katasterkarte wurde zum Beispiel durch die Automatisierte Liegenschaftskarte (ALK) ersetzt. Das Automatisierte Liegenschaftskataster (ALK) ist eine detaillierte Bodenbedeckungsdatenbank, die in Verbindung mit dem ALB entwickelt wurde. Die ALK, die sich aus dem Automatisierten Liegenschaftsbuch (ALB) und der ALK zusammensetzt, bietet umfassendere Informationen als einzelne Grundstücksgrenzen und -flächen.

In einem Liegenschaftsbuch werden die vermessenen und eingetragenen Grundstücke beschrieben. Die Liegenschaftskarte wird anhand dieser Daten erstellt. Sie stellt die Lage der Grundstücke sowie die darauf befindlichen Bauwerke maßstabsgetreu dar. Katasterkarten dienen dazu, bei Streitigkeiten die Grundstücksgrenzen zu beglaubigen und festzulegen, so die Begründung.

Oft gesucht: Beliebtesten Katasterämter

Wie kann ich die Liegenschaftskarte oder den Auszug aus dem Liegenschaftsbuch beantragen?

Über unsere Website beantragen Sie bequem und schnell die Ausstellung des benötigten Katasterauszugs online. Damit ersparen Sie sich den aufwändigen und zeitintensiven Behördengang.
Nutzen Sie hierzu einfach die Katasteramt Suche, um Ihr zuständiges Katasteramt zu finden. Alternativ gehen Sie direkt zum Antragsformular.

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Benötigte Zeit: 5 Minuten
Der Antrag kann ganz bequem von zu Hause aus ausgefüllt werden. Das Formular enthält eine ausführliche Hilfe zum Ausfüllen. Sie benötigen keinen Drucker für den Antrag. Ihr Antrag wird an die für Ihre Wohnung zuständige Person in Deutschland geschickt. Sie erhalten Ihre Unterlagen per E-Mail oder Post erhalten.
Folgende Dokumente sind verfügbar:
  • Liegenschaftskarte (bzw. Flurkarte/Katasterkarte)
  • Auszug vom Grundbuchamt (Grundbuchauszug)
  • Teilungserklärung
  • Altlastenverzeichnis
  • Baulastenverzeichnis
  • Erschließungsbescheinigung
  • Bebauungsplan
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Der Antrag kann ganz bequem von zu Hause aus ausgefüllt werden. Das Formular enthält eine ausführliche Hilfe zum Ausfüllen. Sie benötigen keinen Drucker für den Antrag. Ihr Antrag wird an die für Ihre Wohnung zuständige Person in Deutschland geschickt. Sie erhalten Ihre Unterlagen per E-Mail oder Post erhalten.
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