Wie sind die Gemarkungen entstanden?
Gemarkungen sind teils mit Grenzsteinen markiert, teilweise sind sie an Markierungen in der Landschaft zu erkennen. In den Flurkarten sind die Gemarkungen grafisch abgegrenzt. Die Gemarkungen haben eine lange Tradition und entwickelten sich historisch gesehen aus ehemaligen Siedlungsgebieten. In einigen Fällen führten besondere Zusammengehörigkeiten einzelner Flurstücke oder Begrenzungen, die durch die Landschaftsstrukturen vorgegeben waren, zur Ausgestaltung einer Gemarkung. Häufig wandelte man in den 1930er-Jahren einstige Steuerbezirke in Gemarkungen um. Systematisch erfasst wurden die Gemarkungen ab dem Jahr 1900 mit der Einführung des Grundbuchs. Die damals bereits bestehenden und nachträglich noch dazu gekommenen zusammengehörigen örtlichen Siedlungsverbände übertrug man seinerzeit in das Liegenschaftskataster. Dies führte zu einer erhöhten Übersichtlichkeit und schaffte die Basis für klare und rechtssichere Einträge von Eigentumsverhältnissen und Nutzungsrechten an Grundstücken, wie wir Sie heute gewohnt sind.
Was ist ein Flurstück?
Das Flurstück ist die kleinste Vermessungseinheit im Katasterwesen. Man versteht darunter einen amtlich vermessenen und geometrisch kartierten Teil der Erdoberfläche, dem eine bestimmte Flurnummer zugeordnet ist. Eine Gemarkung besteht immer aus mehreren Fluren, das heißt Nutzflächen einer Siedlung. Die Flure wiederum sind in kleine Parzellen, die sogenannten Flurstücke, unterteilt. Oft ist das Flurstück deckungsgleich mit einem Grundstück, das einem bestimmten Eigentümer zugeordnet ist. Erwirbt ein Eigentümer zusätzlich benachbarte Flurstücke, so entsteht ein großes Grundstück, das aus mehreren Flurstücken besteht. Umgekehrt kann jedoch ein Flurstück niemals auf zwei oder mehreren verschiedenen Grundstücken liegen.
Was ist das Liegenschaftsbuch?
Das Liegenschaftsbuch enthält umfangreichere Angaben als die Liegenschaftskarte. Die Flurstücke und Gebäude sind darin genau beschrieben. Neben der Lage, Nutzung und Größe der Grundstücke führt das Liegenschaftsbuch auch die Eigentümer beziehungsweise Erbbauberechtigten, die im Grundbuch eingetragen sind, mit der Nennung ihrer Adresse auf.
Im Liegenschaftsbuch sind zudem die Ergebnisse der Bodenschätzung ausgewiesen, soweit es sich um landwirtschaftlich genutzte Flächen handelt. Bei der Bodenschätzung wird der zu erwartende Ertrag von Ackerböden oder Grünlandböden eines landwirtschaftlichen Anwesens bewertet, was für die Wertermittlung der Nutzflächen von Bedeutung ist. Weiterhin enthält das Liegenschaftsbuch Hinweise auf Eintragungen im Baulastenverzeichnis. In diesem Verzeichnis sind alle Arten von Baulasten eingetragen. Baulasten sind Verpflichtungen zur Ausgestaltung der Bebauung, die ein Grundstückseigentümer eintragen lässt und die Auswirkungen auf benachbarte Grundstücke haben. Darunter fallen beispielsweise die Abstandsflächenbaulast, die Erschließungsbaulast und die Stellplatzbaulast. Für den Grundstücksnachbarn gehen mit Eintragung der entsprechenden Baulasten in der Regel Duldungspflichten einher. Eine Ausnahme besteht in Bayern. Dort gibt es keine Baulasten und kein Baulastenverzeichnis. Daher werden in Bayern entsprechende Verpflichtungen in Form von Grunddienstbarkeiten eingetragen.
Das Liegenschaftsbuch verweist auf laufende Bodenordnungsverfahren, also beispielsweise Umlegungen oder Flurbereinigungen. Bei der Umlegung geht es darum, Grundstücksflächen so neu aufzuteilen, dass sie sich für eine Bebauung oder sonstige geplante Nutzung eignen. Dabei darf sich keine Verkleinerung der Grundstücksfläche zulasten des Eigentümers ergeben und die Umlegung muss die beabsichtigte Nutzung ermöglichen. Die Flurbereinigung sieht die Neuordnung landwirtschaftlicher Nutzflächen vor. Sie kann unterschiedliche Zwecke verfolgen und sollte der Strukturverbesserung oder einem ökologischen Nutzen dienen (zum Beispiel Renaturierungsmaßnahmen). Eine Flurbereinigung kann auch dabei unterstützen, gemeindeübergreifende Entwicklungskonzepte voranzutreiben.
Da die Einträge im Liegenschaftsbuch persönliche Daten zu den Eigentumsverhältnissen oder Nutzungsrechten an den Grundstücken enthalten, ist es nicht für jedermann einsehbar. Einsicht nehmen oder einen Auszug aus dem Liegenschaftsbuch beantragen können Sie nur, wenn Sie selbst Eigentümer des Grundstücks, Erbbauberechtigter oder Notar sind. Andernfalls müssen Sie ein berechtigtes Interesse an der Nutzung des Liegenschaftsbuchs geltend machen oder eine Vollmacht des Grundstückseigentümers oder Erbbauberechtigten vorlegen. Das Katasteramt hat nämlich die schutzwürdigen Interessen des Eigentümers respektive Erbbauberechtigten nach den Vorgaben des Datenschutzes zu wahren.
Was ist der Unterschied zwischen Katasteramt und Grundbuchamt?
Das Katasteramt befasst sich ausschließlich mit Vermessungsfragen, wie Lage, Größe und Grenzen des Grundstücks oder der Parzelle. Das Grundbuchamt hingegen befasst sich fast ausschließlich mit rechtlichen Fragen, z. B. mit der Frage, wem das Grundstück jetzt und früher gehört.
Was steht in einem Katasterauszug bzw. einem Liegenschaftskatasterauszug?
Ein Katasterauszug ist jede Art von Auszug aus dem Liegenschaftskataster. Der Katasterauszug enthält Geodaten zu Flurstücken, Grundstücksgrenzen und Hausgrundrissen. Eine Liegenschaftskarte (auch Katasterkarte oder Lageplan genannt), ein Bestandsverzeichnis, ein Flurstücksverzeichnis oder ein Eigentümerverzeichnis sind Beispiele
Die meisten dieser Daten wurden früher in Papierform geführt, werden aber nun zunehmend digitalisiert, da sich die Vermessungsämter verstärkt mit Geoinformationen beschäftigen. Die alte Katasterkarte wurde zum Beispiel durch die Automatisierte Liegenschaftskarte (ALK) ersetzt. Das Automatisierte Liegenschaftskataster (ALK) ist eine detaillierte Bodenbedeckungsdatenbank, die in Verbindung mit dem ALB entwickelt wurde. Die ALK, die sich aus dem Automatisierten Liegenschaftsbuch (ALB) und der ALK zusammensetzt, bietet umfassendere Informationen als einzelne Grundstücksgrenzen und -flächen.
In einem Liegenschaftsbuch werden die vermessenen und eingetragenen Grundstücke beschrieben. Die Liegenschaftskarte wird anhand dieser Daten erstellt. Sie stellt die Lage der Grundstücke sowie die darauf befindlichen Bauwerke maßstabsgetreu dar. Katasterkarten dienen dazu, bei Streitigkeiten die Grundstücksgrenzen zu beglaubigen und festzulegen, so die Begründung.