Bild der Stadt Karl

Katasteramt Karl

Liegenschaftsamt Karl | Landkreis Bernkastel-Wittlich

Dieses Angebot ist ein privatwirtschaftliches Verzeichnis aller Grundbuchämter und keine Behördenseite. Wenn Sie über uns einen Grundbuchauszug oder andere Unterlagen anfordern, so handeln wir allein in Ihrem Auftrag und nicht im Auftrag der Behörde, die Ihnen gesonderte Gebühren berechnen kann.

Hier finden Sie alle wichtigen Informationen bezüglich des Katasteramts in Karl. Die wichtigen Informationen die auf offiziellen Seiten verstreut sind, haben wir hier für Sie zusammengefasst. Beispielsweise Informationen zum Liegenschaftskarte beantragen, Anschrift von Katasterämter in Karl, Liegenschaftskarte Antrag in Karl und mehr.

Liegenschaftskarte bestellen

Liegenschaftskarte online beantragen für Karl

Benötigte Zeit: 5 Minuten
Der Antrag kann ganz bequem von zu Hause aus ausgefüllt werden. Das Formular enthält eine ausführliche Hilfe zum Ausfüllen. Sie benötigen keinen Drucker für den Antrag. Ihr Antrag wird an die für Ihre Wohnung zuständige Person in Deutschland geschickt. Sie erhalten Ihre Unterlagen per E-Mail oder Post erhalten.
Folgende Dokumente sind verfügbar:
  • Liegenschaftskarte (bzw. Flurkarte/Katasterkarte)
  • Auszug vom Grundbuchamt (Grundbuchauszug)
  • Teilungserklärung
  • Altlastenverzeichnis
  • Baulastenverzeichnis
  • Erschließungsbescheinigung
  • Bebauungsplan

Beginnen Sie hier.

Benötigte Zeit: 5 Minuten
Der Antrag kann ganz bequem von zu Hause aus ausgefüllt werden. Das Formular enthält eine ausführliche Hilfe zum Ausfüllen. Sie benötigen keinen Drucker für den Antrag. Ihr Antrag wird an die für Ihre Wohnung zuständige Person in Deutschland geschickt. Sie erhalten Ihre Unterlagen per E-Mail oder Post erhalten.

Zuständiges Katasteramt in Karl

Anschrift und Kontakt für das Liegenschaftsamt Karl

Die Stadt Karl im schönen Landkreis Bernkastel-Wittlich besitzt ein Katasteramt, über die Liegenschaftskarten & Flurkarten für Ihre Immobilie / Grundstück beantragt werden können. Möchten Sie ein Liegenschaftskarte (bzw. Flurkarte) anfordern, so können Sie dies entweder bei dem entsprechenden Katasteramt (bzw. Liegenschaftsamt) machen, oder direkt online.

Katasteramt Karl: Vermessungs- und Katasteramt Westeifel-Mosel

Name Vermessungs- und Katasteramt Westeifel-Mosel
Anschrift Im Viertheil 24
54470 Bernkastel-Kues
Telefon 06531/5017-0
Fax 06531/5017-140
E-Mail vermka-wem@vermkv.rlp.de
Anreise
Anreise mit dem PKW: Routenplaner öffnen
Anreise mit der Bahn: Routenplaner öffnen

Öffnungszeiten

Mo - 08:00 - 13:00
Di - 08:00 - 13:00
Mi - 08:00 - 13:00
Do - 08:00 - 13:00
Fr - 08:00 - 13:00
Sa - Geschlossen
So - Geschlossen

Fragen und Antworten

Was ist eigentlich das Liegenschaftskataster, was ist eine Gemarkung? Hier erfahren Sie die wichtigsten Fakten über das Kataster für Karl im Überblick.

Welches Katasteramt in Karl für mich zuständig?

In den einzelnen Bundesländern ist die Führung der Liegenschaftskataster unterschiedlich organisiert. In Rheinland-Pfalz ist für die Ausstellung der Liegenschaftskarten das Vermessungs- und Katasteramt Westeifel-Mosel zuständig. Das Katasteramt der Stadt Karl im schönen Landkreis Bernkastel-Wittlich ist somit für die Ausstellung der Auszüge aus dem Kataster, also der Flurkarten, umgangssprachlich auch als Liegenschaftskarten oder Katasterkarten bezeichnet, und der Auszüge aus dem Liegenschaftsbuch zuständig.

Einen Auszug aus dem Liegenschaftskataster Karl benötigen Sie, wenn…

  1. Sie wollen eine Immobilie kaufen oder erwerben
  2. Sie möchten eine Hypothek auf eine Immobilie aufnehmen
  3. Um nachzuweisen, dass Sie Eigentümer eines bestimmten Grundstücks sind, müssen Sie einen Nachweis aus dem Grundbuch erbringen, der umfangreicher ist als die Katasterkarte.

Was ist die Flurkarte, auch Liegenschafts- oder Katasterkarte genannt?

Der Katasterplan, auch Liegenschaftskarte genannt, ist eine Art Liegenschaftskarte, die den Grundriss eines Grundstücks sowie die Abgrenzung und Nummerierung der Flurstücke in einem großen Maßstab darstellt. In Großstadtregionen mit kleineren Grundstücken beträgt der Maßstab in der Regel 1:500 oder 1:1000. In ländlichen Regionen, in denen die Grundstücke in der Regel größer sind, ist ein Maßstab zwischen 1:1500 und 1:2000 am gebräuchlichsten.

Welche Informationen sind in einer Katasterkarte/Grundstückskarte/Katasterkarte enthalten?

Mit der Flurkarte beziehungsweise Liegenschafts- oder Katasterkarte wird der Bestand, der Umfang, die Lage und die genaue Begrenzung eines Grundstücks amtlich nachgewiesen. Dazu enthält die Liegenschaftskarte die genaue Bezeichnung der Gemarkung, die in der Stadt Karl identisch mit dem Gemeindegebiet ist bzw. die in der Großstadt Karl immer einen einzelnen Stadtbezirk umfasst. Vorhandene Bauwerke, Angaben zur Infrastruktur und Gewässer sowie Straßennamen und Hausnummern sind in der Liegenschaftskarte aufgeführt. Weiterhin ist die tatsächliche Nutzung der einzelnen Flurstücke beschrieben (zum Beispiel: Landwirtschaftsfläche Ackerland). In der Liegenschaftskarte sind die Gemarkungsgrenzen sowie die Begrenzungen der Flurstücke und ihre Nummerierung grafisch dargestellt. Die Flurkarte in enthält im Gegensatz zum Auszug aus dem Liegenschaftsbuch keinerlei Angaben zu den Eigentumsverhältnissen an den einzelnen Flurstücken. Deshalb kann diese in Landkreis Bernkastel-Wittlich von jedermann angefordert werden. Eine Vollmacht des Eigentümers ist dafür nicht nötig.

Wissenswertes über die Gemarkung in Karl

Das Flurstück ist die größte Grundstückseinheit im Katastersystem, die mit einem oder mehreren angrenzenden Flurstücken verbunden ist. In der Regel handelt es sich in Karl um eine Gruppe von zusammenhängenden Grundstücken. Sie kann die gesamte Gemeinde oder nur einen Teil davon umfassen. In einer kleinen Stadt ist die Gemarkung in der Regel gleichbedeutend mit dem Gemeindegebiet Landkreis Bernkastel-Wittlich; in großen Städten werden kleine Dörfer häufig mit anderen Ortschaften zu einer Gemarkung zusammengefasst. In Großstädten bezieht sich eine Gemarkung einfach auf einzelne Stadtteile.

Die Gemarkungen werden deutschlandweit durch einen Zahlenschlüssel identifiziert. Auf den Schlüssel für das Bundesland, der aus den ersten beiden Ziffern besteht, folgt eine vierstellige Nummer, die der jeweiligen Gemarkung zugeordnet ist.

Grenzsteine bei Gemarkungen?

Die Grundstücksgrenzen werden in der Regel mit Grenzsteinen markiert, sie können aber auch durch natürliche Landmarken erkennbar sein. Auf den Katasterkarten sind die Flurstücke grafisch eingezeichnet.

Geschichte der Gemarkungen in Karl?

Die Gemarkungen haben eine lange Geschichte und sind aus ehemaligen Siedlungsgebieten hervorgegangen. In einigen Fällen führten einzigartige Verbindungen zwischen einzelnen Grundstücken oder natürliche, durch die Topographie bedingte Grenzen zur Bildung einer Gemarkung. In den 1930er Jahren wurden häufig ehemalige Steuerbezirke in Gemarkungen umgewandelt.

Historie der Karler Gemarkung

Im Jahr 1900 wurde das erste Grundbuch angelegt, und es begann die Erfassung aller Grundstücke. Die damals bereits bestehenden örtlichen Siedlungsverbände wurden in das Liegenschaftskataster aufgenommen. Damit wurde die Übersichtlichkeit erhöht und der Grundstein für die heutigen Eintragungen von Eigentumsverhältnissen und Nutzungsrechten an Grundstücken gelegt, wie wir sie heute kennen.

Was ist ein Flurstück und wie beantrage ich ein Flugkarte in Karl?

Eine Flurstück (oder auch Vermessungsparzelle) ist die kleinste Vermessungseinheit im Katastersystem. Es handelt sich um ein rechtlich kartiertes, geometrisch kartiertes Gelände, dem eine bestimmte Flurstücksnummer zugewiesen wurde. Ein Flurstück besteht immer aus vielen kleineren Flurstücken, wie zum Beispiel Nutzflächen in einer Siedlung. Die Flure in Karlwiederum sind in kleine Parzellen, die sogenannten Flurstücke, unterteilt. Oft ist das Flurstück deckungsgleich mit einem Grundstück, das einem bestimmten Eigentümer zugeordnet ist. Erwirbt ein Eigentümer zusätzlich benachbarte Flurstücke, so entsteht ein großes Grundstück, das aus mehreren Flurstücken besteht. Umgekehrt kann jedoch ein Flurstück niemals auf zwei oder mehreren verschiedenen Grundstücken liegen.

Wofür benötige ich einen Auszug in Karl aus dem Liegenschaftsbuch?

Wenn Sie nachweisen müssen, dass Sie Eigentümer eines Grundstücks sind, reicht eine Katasterkarte nicht aus; sie enthält keine Angaben zum Eigentum. In diesem Fall müssen Sie einen Auszug aus dem Liegenschaftskataster des Bundeslandes Rheinland-Pfalz beim Katasteramt Karl oder im Rathaus Karl vorlegen.
Bei der Aufnahme eines Kredits, der Belastung einer Grundschuld oder der Einreichung eines Bauantrags können Banken und Behörden Kopien aus dem Grundbuch verlangen. In Gerichtsverfahren kann der Nachweis des Eigentums an einer Immobilie als Beweismittel verlangt werden.
Einen gebührenpflichtigen Auszug aus dem Liegenschaftsbuch erhalten Sie im Katasteramt der Stadt Karl/ des Bundeslands Rheinland-Pfalz. Schauen Sie einfach in der oben angezeigten Informationstabelle, welches Ihr zustädniges Katasteramt in Karl ist.

Ist ein Auszug aus dem Kataster Karl gebührenpflichtig?

Wenn Sie eine Liegenschaftskarte oder einen Auszug aus dem Liegenschaftsbuch beantragen, fallen dafür Verwaltungsgebühren nach Maßgabe des entsprechenden Vermessungsamtes an.

Wie finde ich heraus, welches Katasteramt in Karlfür mich zuständig ist?

Ihr zuständiges Katateramt finden Sie hier Anschrift und Kontakt vom Katasteramt in Karl Die Katasterorganisation wird vom Bundesland Rheinland-Pfalz bestimmt. Sie nimmt die Aufgaben der amtlichen Vermessung wahr. In einigen Teilen Deutschlands wird der Begriff "Vermessungsamt" oder "Bodenmanagement Amt" für das Vermessungsamt verwendet.

In Rheinland-Pfalz ist das staatliche Katasteramt für die Herausgabe von Liegenschaftskarten oder des Auszugs aus dem Liegenschaftsbuch zuständig. Das städtische Vermessungsamt in der Stadt Karl im ist für die Herausgabe der Katasterkarten und des Auszugs aus dem Liegenschaftsbuch zuständig.

Zuständigkeitsbereiche in Karl

Die Zuständigkeit des Katasteramt (bzw. Liegenschaftsamt) ist nach PLZ sowie Kreisen zuständig. Schauen Sie in der folgenden Übersichtstabelle nach Ihrer PLZ und finden Sie so Ihr zuständiges Amt für Liegenschaftsangelegenheiten.

Postleitzahl Stadt Kreis Zuständiges Katasteramt
54534 Karl Landkreis Bernkastel-Wittlich Vermessungs- und Katasteramt Westeifel-Mosel

Information zur Stadt Karl

Für alle andere Anliegen können Sie die zuständige Stadtverwaltung Karl kontaktieren. Das Liegenschaftsamt Karl bzw. Katasteramt Karl übernimmt nur Dienstleistungen rund um Grundstücke sowie Immobilien.

Adresse der Gemeindeverwaltung von Karl Gemeindeverwaltung von Karl
Kurfürstenstraße 15
54531 Manderscheid
Fax der Gemeindeverwaltung 06572 921550
International: +49 6572 921550
Telefon der Gemeindeverwaltung 06572 92150
International: +49 6572 92150
E-Mail der Gemeindeverwaltung -
Offizielle Webseite der Gemeindeverwaltung http://www.manderscheid.de
PLZ der Gemeinde
54534,
Postanschrift der Gemeindeverwaltung von Karl -
Gemeinde Karl
Kreis Landkreis Bernkastel-Wittlich
Bundesland Rheinland-Pfalz
Land Deutschland
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