Bild der Stadt Schloß Holte-Stukenbrock

Katasteramt Schloß Holte-Stukenbrock

Liegenschaftsamt Schloß Holte-Stukenbrock | Kreis Gütersloh

Dieses Angebot ist ein privatwirtschaftliches Verzeichnis aller Grundbuchämter und keine Behördenseite. Wenn Sie über uns einen Grundbuchauszug oder andere Unterlagen anfordern, so handeln wir allein in Ihrem Auftrag und nicht im Auftrag der Behörde, die Ihnen gesonderte Gebühren berechnen kann.

Hier finden Sie alle wichtigen Informationen bezüglich des Katasteramts in Schloß Holte-Stukenbrock. Die wichtigen Informationen die auf offiziellen Seiten verstreut sind, haben wir hier für Sie zusammengefasst. Beispielsweise Informationen zum Liegenschaftskarte beantragen, Anschrift von Katasterämter in Schloß Holte-Stukenbrock, Liegenschaftskarte Antrag in Schloß Holte-Stukenbrock und mehr.

Liegenschaftskarte bestellen

Liegenschaftskarte online beantragen für Schloß Holte-Stukenbrock

Benötigte Zeit: 5 Minuten
Der Antrag kann ganz bequem von zu Hause aus ausgefüllt werden. Das Formular enthält eine ausführliche Hilfe zum Ausfüllen. Sie benötigen keinen Drucker für den Antrag. Ihr Antrag wird an die für Ihre Wohnung zuständige Person in Deutschland geschickt. Sie erhalten Ihre Unterlagen per E-Mail oder Post erhalten.
Folgende Dokumente sind verfügbar:
  • Liegenschaftskarte (bzw. Flurkarte/Katasterkarte)
  • Auszug vom Grundbuchamt (Grundbuchauszug)
  • Teilungserklärung
  • Altlastenverzeichnis
  • Baulastenverzeichnis
  • Erschließungsbescheinigung
  • Bebauungsplan

Beginnen Sie hier.

Benötigte Zeit: 5 Minuten
Der Antrag kann ganz bequem von zu Hause aus ausgefüllt werden. Das Formular enthält eine ausführliche Hilfe zum Ausfüllen. Sie benötigen keinen Drucker für den Antrag. Ihr Antrag wird an die für Ihre Wohnung zuständige Person in Deutschland geschickt. Sie erhalten Ihre Unterlagen per E-Mail oder Post erhalten.

Zuständiges Katasteramt in Schloß Holte-Stukenbrock

Anschrift und Kontakt für das Liegenschaftsamt Schloß Holte-Stukenbrock

Die Stadt Schloß Holte-Stukenbrock im schönen Kreis Gütersloh besitzt ein Katasteramt, über die Liegenschaftskarten & Flurkarten für Ihre Immobilie / Grundstück beantragt werden können. Möchten Sie ein Liegenschaftskarte (bzw. Flurkarte) anfordern, so können Sie dies entweder bei dem entsprechenden Katasteramt (bzw. Liegenschaftsamt) machen, oder direkt online.

Katasteramt Schloß Holte-Stukenbrock: Geoinformation, Kataster und Vermessung

Name Geoinformation, Kataster und Vermessung
Anschrift Herzebrocker Straße 140
33334 Gütersloh
Postanschrift Kreis Gütersloh
33324 Gütersloh
Telefon 05241/85-1772
Fax 05241/85-1792
E-Mail katasterauskunft@ kreis-guetersloh.de
Anreise
Anreise mit dem PKW: Routenplaner öffnen
Anreise mit der Bahn: Routenplaner öffnen

Öffnungszeiten

Mo - 08:00 - 12:00
Di - 08:00 - 12:00
Mi - 08:00 - 12:00
Do - 08:00 - 12:00
14:30 - 18:00
Fr - 08:00 - 12:00
Sa - Geschlossen
So - Geschlossen

Fragen und Antworten

Was ist eigentlich das Liegenschaftskataster, was ist eine Gemarkung? Hier erfahren Sie die wichtigsten Fakten über das Kataster für Schloß Holte-Stukenbrock im Überblick.

Welches Katasteramt in Schloß Holte-Stukenbrock für mich zuständig?

In den einzelnen Bundesländern ist die Führung der Liegenschaftskataster unterschiedlich organisiert. In Nordrhein-Westfalen ist für die Ausstellung der Liegenschaftskarten das Geoinformation, Kataster und Vermessung zuständig. Das Katasteramt der Stadt Schloß Holte-Stukenbrock im schönen Kreis Gütersloh ist somit für die Ausstellung der Auszüge aus dem Kataster, also der Flurkarten, umgangssprachlich auch als Liegenschaftskarten oder Katasterkarten bezeichnet, und der Auszüge aus dem Liegenschaftsbuch zuständig.

Einen Auszug aus dem Liegenschaftskataster Schloß Holte-Stukenbrock benötigen Sie, wenn…

  1. Sie wollen eine Immobilie kaufen oder erwerben
  2. Sie möchten eine Hypothek auf eine Immobilie aufnehmen
  3. Um nachzuweisen, dass Sie Eigentümer eines bestimmten Grundstücks sind, müssen Sie einen Nachweis aus dem Grundbuch erbringen, der umfangreicher ist als die Katasterkarte.

Was ist die Flurkarte, auch Liegenschafts- oder Katasterkarte genannt?

Der Katasterplan, auch Liegenschaftskarte genannt, ist eine Art Liegenschaftskarte, die den Grundriss eines Grundstücks sowie die Abgrenzung und Nummerierung der Flurstücke in einem großen Maßstab darstellt. In Großstadtregionen mit kleineren Grundstücken beträgt der Maßstab in der Regel 1:500 oder 1:1000. In ländlichen Regionen, in denen die Grundstücke in der Regel größer sind, ist ein Maßstab zwischen 1:1500 und 1:2000 am gebräuchlichsten.

Welche Informationen sind in einer Katasterkarte/Grundstückskarte/Katasterkarte enthalten?

Mit der Flurkarte beziehungsweise Liegenschafts- oder Katasterkarte wird der Bestand, der Umfang, die Lage und die genaue Begrenzung eines Grundstücks amtlich nachgewiesen. Dazu enthält die Liegenschaftskarte die genaue Bezeichnung der Gemarkung, die in der Stadt Schloß Holte-Stukenbrock identisch mit dem Gemeindegebiet ist bzw. die in der Großstadt Schloß Holte-Stukenbrock immer einen einzelnen Stadtbezirk umfasst. Vorhandene Bauwerke, Angaben zur Infrastruktur und Gewässer sowie Straßennamen und Hausnummern sind in der Liegenschaftskarte aufgeführt. Weiterhin ist die tatsächliche Nutzung der einzelnen Flurstücke beschrieben (zum Beispiel: Landwirtschaftsfläche Ackerland). In der Liegenschaftskarte sind die Gemarkungsgrenzen sowie die Begrenzungen der Flurstücke und ihre Nummerierung grafisch dargestellt. Die Flurkarte in enthält im Gegensatz zum Auszug aus dem Liegenschaftsbuch keinerlei Angaben zu den Eigentumsverhältnissen an den einzelnen Flurstücken. Deshalb kann diese in Kreis Gütersloh von jedermann angefordert werden. Eine Vollmacht des Eigentümers ist dafür nicht nötig.

Wissenswertes über die Gemarkung in Schloß Holte-Stukenbrock

Das Flurstück ist die größte Grundstückseinheit im Katastersystem, die mit einem oder mehreren angrenzenden Flurstücken verbunden ist. In der Regel handelt es sich in Schloß Holte-Stukenbrock um eine Gruppe von zusammenhängenden Grundstücken. Sie kann die gesamte Gemeinde oder nur einen Teil davon umfassen. In einer kleinen Stadt ist die Gemarkung in der Regel gleichbedeutend mit dem Gemeindegebiet Kreis Gütersloh; in großen Städten werden kleine Dörfer häufig mit anderen Ortschaften zu einer Gemarkung zusammengefasst. In Großstädten bezieht sich eine Gemarkung einfach auf einzelne Stadtteile.

Die Gemarkungen werden deutschlandweit durch einen Zahlenschlüssel identifiziert. Auf den Schlüssel für das Bundesland, der aus den ersten beiden Ziffern besteht, folgt eine vierstellige Nummer, die der jeweiligen Gemarkung zugeordnet ist.

Grenzsteine bei Gemarkungen?

Die Grundstücksgrenzen werden in der Regel mit Grenzsteinen markiert, sie können aber auch durch natürliche Landmarken erkennbar sein. Auf den Katasterkarten sind die Flurstücke grafisch eingezeichnet.

Geschichte der Gemarkungen in Schloß Holte-Stukenbrock?

Die Gemarkungen haben eine lange Geschichte und sind aus ehemaligen Siedlungsgebieten hervorgegangen. In einigen Fällen führten einzigartige Verbindungen zwischen einzelnen Grundstücken oder natürliche, durch die Topographie bedingte Grenzen zur Bildung einer Gemarkung. In den 1930er Jahren wurden häufig ehemalige Steuerbezirke in Gemarkungen umgewandelt.

Historie der Schloß Holte-Stukenbrocker Gemarkung

Im Jahr 1900 wurde das erste Grundbuch angelegt, und es begann die Erfassung aller Grundstücke. Die damals bereits bestehenden örtlichen Siedlungsverbände wurden in das Liegenschaftskataster aufgenommen. Damit wurde die Übersichtlichkeit erhöht und der Grundstein für die heutigen Eintragungen von Eigentumsverhältnissen und Nutzungsrechten an Grundstücken gelegt, wie wir sie heute kennen.

Was ist ein Flurstück und wie beantrage ich ein Flugkarte in Schloß Holte-Stukenbrock?

Eine Flurstück (oder auch Vermessungsparzelle) ist die kleinste Vermessungseinheit im Katastersystem. Es handelt sich um ein rechtlich kartiertes, geometrisch kartiertes Gelände, dem eine bestimmte Flurstücksnummer zugewiesen wurde. Ein Flurstück besteht immer aus vielen kleineren Flurstücken, wie zum Beispiel Nutzflächen in einer Siedlung. Die Flure in Schloß Holte-Stukenbrockwiederum sind in kleine Parzellen, die sogenannten Flurstücke, unterteilt. Oft ist das Flurstück deckungsgleich mit einem Grundstück, das einem bestimmten Eigentümer zugeordnet ist. Erwirbt ein Eigentümer zusätzlich benachbarte Flurstücke, so entsteht ein großes Grundstück, das aus mehreren Flurstücken besteht. Umgekehrt kann jedoch ein Flurstück niemals auf zwei oder mehreren verschiedenen Grundstücken liegen.

Wofür benötige ich einen Auszug in Schloß Holte-Stukenbrock aus dem Liegenschaftsbuch?

Wenn Sie nachweisen müssen, dass Sie Eigentümer eines Grundstücks sind, reicht eine Katasterkarte nicht aus; sie enthält keine Angaben zum Eigentum. In diesem Fall müssen Sie einen Auszug aus dem Liegenschaftskataster des Bundeslandes Nordrhein-Westfalen beim Katasteramt Schloß Holte-Stukenbrock oder im Rathaus Schloß Holte-Stukenbrock vorlegen.
Bei der Aufnahme eines Kredits, der Belastung einer Grundschuld oder der Einreichung eines Bauantrags können Banken und Behörden Kopien aus dem Grundbuch verlangen. In Gerichtsverfahren kann der Nachweis des Eigentums an einer Immobilie als Beweismittel verlangt werden.
Einen gebührenpflichtigen Auszug aus dem Liegenschaftsbuch erhalten Sie im Katasteramt der Stadt Schloß Holte-Stukenbrock/ des Bundeslands Nordrhein-Westfalen. Schauen Sie einfach in der oben angezeigten Informationstabelle, welches Ihr zustädniges Katasteramt in Schloß Holte-Stukenbrock ist.

Ist ein Auszug aus dem Kataster Schloß Holte-Stukenbrock gebührenpflichtig?

Wenn Sie eine Liegenschaftskarte oder einen Auszug aus dem Liegenschaftsbuch beantragen, fallen dafür Verwaltungsgebühren nach Maßgabe des entsprechenden Vermessungsamtes an.

Wie finde ich heraus, welches Katasteramt in Schloß Holte-Stukenbrockfür mich zuständig ist?

Ihr zuständiges Katateramt finden Sie hier Anschrift und Kontakt vom Katasteramt in Schloß Holte-Stukenbrock Die Katasterorganisation wird vom Bundesland Nordrhein-Westfalen bestimmt. Sie nimmt die Aufgaben der amtlichen Vermessung wahr. In einigen Teilen Deutschlands wird der Begriff "Vermessungsamt" oder "Bodenmanagement Amt" für das Vermessungsamt verwendet.

In Nordrhein-Westfalen ist das staatliche Katasteramt für die Herausgabe von Liegenschaftskarten oder des Auszugs aus dem Liegenschaftsbuch zuständig. Das städtische Vermessungsamt in der Stadt Schloß Holte-Stukenbrock im ist für die Herausgabe der Katasterkarten und des Auszugs aus dem Liegenschaftsbuch zuständig.

Zuständigkeitsbereiche in Schloß Holte-Stukenbrock

Die Zuständigkeit des Katasteramt (bzw. Liegenschaftsamt) ist nach PLZ sowie Kreisen zuständig. Schauen Sie in der folgenden Übersichtstabelle nach Ihrer PLZ und finden Sie so Ihr zuständiges Amt für Liegenschaftsangelegenheiten.

Postleitzahl Stadt Kreis Zuständiges Katasteramt
33758 Schloß Holte-Stukenbrock Kreis Gütersloh Geoinformation, Kataster und Vermessung

Information zur Stadt Schloß Holte-Stukenbrock

Für alle andere Anliegen können Sie die zuständige Stadtverwaltung Schloß Holte-Stukenbrock kontaktieren. Das Liegenschaftsamt Schloß Holte-Stukenbrock bzw. Katasteramt Schloß Holte-Stukenbrock übernimmt nur Dienstleistungen rund um Grundstücke sowie Immobilien.

Adresse der Gemeindeverwaltung von Schloß Holte-Stukenbrock Gemeindeverwaltung von Schloß Holte-Stukenbrock
Rathausstraße 2
33758 Schloß Holte-Stukenbrock
Fax der Gemeindeverwaltung 05207 8905541
International: +49 5207 8905541
Telefon der Gemeindeverwaltung 05207 89050
International: +49 5207 89050
E-Mail der Gemeindeverwaltung schlossholte-stukenbrock@gt-net.de
Offizielle Webseite der Gemeindeverwaltung http://www.schloss-holte-stukenbrock.de
PLZ der Gemeinde
33758,
Postanschrift der Gemeindeverwaltung von Schloß Holte-Stukenbrock -
Gemeinde Schloß Holte-Stukenbrock
Kreis Kreis Gütersloh
Bundesland Nordrhein-Westfalen
Land Deutschland
Durch die weitere Nutzung unserer Website oder mit dem Klick auf “Ok” stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu.
Detaillierte Informationen finden Sie in unserem Datenschutz. Ablehnen