Bild der Stadt Bücken

Katasteramt Bücken

Liegenschaftsamt Bücken | Landkreis Nienburg/Weser

Dieses Angebot ist ein privatwirtschaftliches Verzeichnis aller Grundbuchämter und keine Behördenseite. Wenn Sie über uns einen Grundbuchauszug oder andere Unterlagen anfordern, so handeln wir allein in Ihrem Auftrag und nicht im Auftrag der Behörde, die Ihnen gesonderte Gebühren berechnen kann.

Hier finden Sie alle wichtigen Informationen bezüglich des Katasteramts in Bücken. Die wichtigen Informationen die auf offiziellen Seiten verstreut sind, haben wir hier für Sie zusammengefasst. Beispielsweise Informationen zum Liegenschaftskarte beantragen, Anschrift von Katasterämter in Bücken, Liegenschaftskarte Antrag in Bücken und mehr.

Liegenschaftskarte bestellen

Liegenschaftskarte online beantragen für Bücken

Benötigte Zeit: 5 Minuten
Der Antrag kann ganz bequem von zu Hause aus ausgefüllt werden. Das Formular enthält eine ausführliche Hilfe zum Ausfüllen. Sie benötigen keinen Drucker für den Antrag. Ihr Antrag wird an die für Ihre Wohnung zuständige Person in Deutschland geschickt. Sie erhalten Ihre Unterlagen per E-Mail oder Post erhalten.
Folgende Dokumente sind verfügbar:
  • Liegenschaftskarte (bzw. Flurkarte/Katasterkarte)
  • Auszug vom Grundbuchamt (Grundbuchauszug)
  • Teilungserklärung
  • Altlastenverzeichnis
  • Baulastenverzeichnis
  • Erschließungsbescheinigung
  • Bebauungsplan

Beginnen Sie hier.

Benötigte Zeit: 5 Minuten
Der Antrag kann ganz bequem von zu Hause aus ausgefüllt werden. Das Formular enthält eine ausführliche Hilfe zum Ausfüllen. Sie benötigen keinen Drucker für den Antrag. Ihr Antrag wird an die für Ihre Wohnung zuständige Person in Deutschland geschickt. Sie erhalten Ihre Unterlagen per E-Mail oder Post erhalten.

Zuständiges Katasteramt in Bücken

Anschrift und Kontakt für das Liegenschaftsamt Bücken

Die Stadt Bücken im schönen Landkreis Nienburg/Weser besitzt ein Katasteramt, über die Liegenschaftskarten & Flurkarten für Ihre Immobilie / Grundstück beantragt werden können. Möchten Sie ein Liegenschaftskarte (bzw. Flurkarte) anfordern, so können Sie dies entweder bei dem entsprechenden Katasteramt (bzw. Liegenschaftsamt) machen, oder direkt online.

Katasteramt Bücken: Katasteramt Nienburg

Name Katasteramt Nienburg
Anschrift Brückenstraße 8
Landkreis Nienburg/Weser
31582 Nienburg
Telefon 05021 808-111
Fax 05021 808-108
E-Mail katasteramt-ni@lgln.niedersachsen.de
Anreise
Anreise mit dem PKW: Routenplaner öffnen
Anreise mit der Bahn: Routenplaner öffnen

Öffnungszeiten

Mo - 08:00 - 12:30
13:30 - 15:30
Di - 08:00 - 12:30
13:30 - 15:30
Mi - 08:00 - 12:30
13:30 - 15:30
Do - 08:00 - 12:30
13:30 - 15:30
Fr - 08:00 - 12:00
Sa - Geschlossen
So - Geschlossen

Fragen und Antworten

Was ist eigentlich das Liegenschaftskataster, was ist eine Gemarkung? Hier erfahren Sie die wichtigsten Fakten über das Kataster für Bücken im Überblick.

Welches Katasteramt in Bücken für mich zuständig?

In den einzelnen Bundesländern ist die Führung der Liegenschaftskataster unterschiedlich organisiert. In Niedersachsen ist für die Ausstellung der Liegenschaftskarten das Katasteramt Nienburg zuständig. Das Katasteramt der Stadt Bücken im schönen Landkreis Nienburg/Weser ist somit für die Ausstellung der Auszüge aus dem Kataster, also der Flurkarten, umgangssprachlich auch als Liegenschaftskarten oder Katasterkarten bezeichnet, und der Auszüge aus dem Liegenschaftsbuch zuständig.

Einen Auszug aus dem Liegenschaftskataster Bücken benötigen Sie, wenn…

  1. Sie wollen eine Immobilie kaufen oder erwerben
  2. Sie möchten eine Hypothek auf eine Immobilie aufnehmen
  3. Um nachzuweisen, dass Sie Eigentümer eines bestimmten Grundstücks sind, müssen Sie einen Nachweis aus dem Grundbuch erbringen, der umfangreicher ist als die Katasterkarte.

Was ist die Flurkarte, auch Liegenschafts- oder Katasterkarte genannt?

Der Katasterplan, auch Liegenschaftskarte genannt, ist eine Art Liegenschaftskarte, die den Grundriss eines Grundstücks sowie die Abgrenzung und Nummerierung der Flurstücke in einem großen Maßstab darstellt. In Großstadtregionen mit kleineren Grundstücken beträgt der Maßstab in der Regel 1:500 oder 1:1000. In ländlichen Regionen, in denen die Grundstücke in der Regel größer sind, ist ein Maßstab zwischen 1:1500 und 1:2000 am gebräuchlichsten.

Welche Informationen sind in einer Katasterkarte/Grundstückskarte/Katasterkarte enthalten?

Mit der Flurkarte beziehungsweise Liegenschafts- oder Katasterkarte wird der Bestand, der Umfang, die Lage und die genaue Begrenzung eines Grundstücks amtlich nachgewiesen. Dazu enthält die Liegenschaftskarte die genaue Bezeichnung der Gemarkung, die in der Stadt Bücken identisch mit dem Gemeindegebiet ist bzw. die in der Großstadt Bücken immer einen einzelnen Stadtbezirk umfasst. Vorhandene Bauwerke, Angaben zur Infrastruktur und Gewässer sowie Straßennamen und Hausnummern sind in der Liegenschaftskarte aufgeführt. Weiterhin ist die tatsächliche Nutzung der einzelnen Flurstücke beschrieben (zum Beispiel: Landwirtschaftsfläche Ackerland). In der Liegenschaftskarte sind die Gemarkungsgrenzen sowie die Begrenzungen der Flurstücke und ihre Nummerierung grafisch dargestellt. Die Flurkarte in enthält im Gegensatz zum Auszug aus dem Liegenschaftsbuch keinerlei Angaben zu den Eigentumsverhältnissen an den einzelnen Flurstücken. Deshalb kann diese in Landkreis Nienburg/Weser von jedermann angefordert werden. Eine Vollmacht des Eigentümers ist dafür nicht nötig.

Wissenswertes über die Gemarkung in Bücken

Das Flurstück ist die größte Grundstückseinheit im Katastersystem, die mit einem oder mehreren angrenzenden Flurstücken verbunden ist. In der Regel handelt es sich in Bücken um eine Gruppe von zusammenhängenden Grundstücken. Sie kann die gesamte Gemeinde oder nur einen Teil davon umfassen. In einer kleinen Stadt ist die Gemarkung in der Regel gleichbedeutend mit dem Gemeindegebiet Landkreis Nienburg/Weser; in großen Städten werden kleine Dörfer häufig mit anderen Ortschaften zu einer Gemarkung zusammengefasst. In Großstädten bezieht sich eine Gemarkung einfach auf einzelne Stadtteile.

Die Gemarkungen werden deutschlandweit durch einen Zahlenschlüssel identifiziert. Auf den Schlüssel für das Bundesland, der aus den ersten beiden Ziffern besteht, folgt eine vierstellige Nummer, die der jeweiligen Gemarkung zugeordnet ist.

Grenzsteine bei Gemarkungen?

Die Grundstücksgrenzen werden in der Regel mit Grenzsteinen markiert, sie können aber auch durch natürliche Landmarken erkennbar sein. Auf den Katasterkarten sind die Flurstücke grafisch eingezeichnet.

Geschichte der Gemarkungen in Bücken?

Die Gemarkungen haben eine lange Geschichte und sind aus ehemaligen Siedlungsgebieten hervorgegangen. In einigen Fällen führten einzigartige Verbindungen zwischen einzelnen Grundstücken oder natürliche, durch die Topographie bedingte Grenzen zur Bildung einer Gemarkung. In den 1930er Jahren wurden häufig ehemalige Steuerbezirke in Gemarkungen umgewandelt.

Historie der Bückener Gemarkung

Im Jahr 1900 wurde das erste Grundbuch angelegt, und es begann die Erfassung aller Grundstücke. Die damals bereits bestehenden örtlichen Siedlungsverbände wurden in das Liegenschaftskataster aufgenommen. Damit wurde die Übersichtlichkeit erhöht und der Grundstein für die heutigen Eintragungen von Eigentumsverhältnissen und Nutzungsrechten an Grundstücken gelegt, wie wir sie heute kennen.

Was ist ein Flurstück und wie beantrage ich ein Flugkarte in Bücken?

Eine Flurstück (oder auch Vermessungsparzelle) ist die kleinste Vermessungseinheit im Katastersystem. Es handelt sich um ein rechtlich kartiertes, geometrisch kartiertes Gelände, dem eine bestimmte Flurstücksnummer zugewiesen wurde. Ein Flurstück besteht immer aus vielen kleineren Flurstücken, wie zum Beispiel Nutzflächen in einer Siedlung. Die Flure in Bückenwiederum sind in kleine Parzellen, die sogenannten Flurstücke, unterteilt. Oft ist das Flurstück deckungsgleich mit einem Grundstück, das einem bestimmten Eigentümer zugeordnet ist. Erwirbt ein Eigentümer zusätzlich benachbarte Flurstücke, so entsteht ein großes Grundstück, das aus mehreren Flurstücken besteht. Umgekehrt kann jedoch ein Flurstück niemals auf zwei oder mehreren verschiedenen Grundstücken liegen.

Wofür benötige ich einen Auszug in Bücken aus dem Liegenschaftsbuch?

Wenn Sie nachweisen müssen, dass Sie Eigentümer eines Grundstücks sind, reicht eine Katasterkarte nicht aus; sie enthält keine Angaben zum Eigentum. In diesem Fall müssen Sie einen Auszug aus dem Liegenschaftskataster des Bundeslandes Niedersachsen beim Katasteramt Bücken oder im Rathaus Bücken vorlegen.
Bei der Aufnahme eines Kredits, der Belastung einer Grundschuld oder der Einreichung eines Bauantrags können Banken und Behörden Kopien aus dem Grundbuch verlangen. In Gerichtsverfahren kann der Nachweis des Eigentums an einer Immobilie als Beweismittel verlangt werden.
Einen gebührenpflichtigen Auszug aus dem Liegenschaftsbuch erhalten Sie im Katasteramt der Stadt Bücken/ des Bundeslands Niedersachsen. Schauen Sie einfach in der oben angezeigten Informationstabelle, welches Ihr zustädniges Katasteramt in Bücken ist.

Ist ein Auszug aus dem Kataster Bücken gebührenpflichtig?

Wenn Sie eine Liegenschaftskarte oder einen Auszug aus dem Liegenschaftsbuch beantragen, fallen dafür Verwaltungsgebühren nach Maßgabe des entsprechenden Vermessungsamtes an.

Wie finde ich heraus, welches Katasteramt in Bückenfür mich zuständig ist?

Ihr zuständiges Katateramt finden Sie hier Anschrift und Kontakt vom Katasteramt in Bücken Die Katasterorganisation wird vom Bundesland Niedersachsen bestimmt. Sie nimmt die Aufgaben der amtlichen Vermessung wahr. In einigen Teilen Deutschlands wird der Begriff "Vermessungsamt" oder "Bodenmanagement Amt" für das Vermessungsamt verwendet.

In Niedersachsen ist das staatliche Katasteramt für die Herausgabe von Liegenschaftskarten oder des Auszugs aus dem Liegenschaftsbuch zuständig. Das städtische Vermessungsamt in der Stadt Bücken im ist für die Herausgabe der Katasterkarten und des Auszugs aus dem Liegenschaftsbuch zuständig.

Zuständigkeitsbereiche in Bücken

Die Zuständigkeit des Katasteramt (bzw. Liegenschaftsamt) ist nach PLZ sowie Kreisen zuständig. Schauen Sie in der folgenden Übersichtstabelle nach Ihrer PLZ und finden Sie so Ihr zuständiges Amt für Liegenschaftsangelegenheiten.

Postleitzahl Stadt Kreis Zuständiges Katasteramt
27333 Bücken Landkreis Nienburg/Weser Katasteramt Nienburg

Information zur Stadt Bücken

Für alle andere Anliegen können Sie die zuständige Stadtverwaltung Bücken kontaktieren. Das Liegenschaftsamt Bücken bzw. Katasteramt Bücken übernimmt nur Dienstleistungen rund um Grundstücke sowie Immobilien.

Adresse der Gemeindeverwaltung von Bücken Gemeindeverwaltung von Bücken
Schloßplatz 2
27318 Hoya
Fax der Gemeindeverwaltung 04251 81550
International: +49 4251 81550
Telefon der Gemeindeverwaltung 04251 8150
International: +49 4251 8150
E-Mail der Gemeindeverwaltung rathaus@hoya-weser.de
Offizielle Webseite der Gemeindeverwaltung http://www.hoya-weser.de
PLZ der Gemeinde
27333,
Postanschrift der Gemeindeverwaltung von Bücken -
Gemeinde Bücken
Kreis Landkreis Nienburg/Weser
Bundesland Niedersachsen
Land Deutschland
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