Bild der Stadt Berg b.Neumarkt i.d.OPf.

Katasteramt Berg b.Neumarkt i.d.OPf.

Liegenschaftsamt Berg b.Neumarkt i.d.OPf. | Landkreis Neumarkt in der Oberpfalz

Dieses Angebot ist ein privatwirtschaftliches Verzeichnis aller Grundbuchämter und keine Behördenseite. Wenn Sie über uns einen Grundbuchauszug oder andere Unterlagen anfordern, so handeln wir allein in Ihrem Auftrag und nicht im Auftrag der Behörde, die Ihnen gesonderte Gebühren berechnen kann.

Hier finden Sie alle wichtigen Informationen bezüglich des Katasteramts in Berg b.Neumarkt i.d.OPf.. Die wichtigen Informationen die auf offiziellen Seiten verstreut sind, haben wir hier für Sie zusammengefasst. Beispielsweise Informationen zum Liegenschaftskarte beantragen, Anschrift von Katasterämter in Berg b.Neumarkt i.d.OPf., Liegenschaftskarte Antrag in Berg b.Neumarkt i.d.OPf. und mehr.

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Liegenschaftskarte online beantragen für Berg b.Neumarkt i.d.OPf.

Benötigte Zeit: 5 Minuten
Der Antrag kann ganz bequem von zu Hause aus ausgefüllt werden. Das Formular enthält eine ausführliche Hilfe zum Ausfüllen. Sie benötigen keinen Drucker für den Antrag. Ihr Antrag wird an die für Ihre Wohnung zuständige Person in Deutschland geschickt. Sie erhalten Ihre Unterlagen per E-Mail oder Post erhalten.
Folgende Dokumente sind verfügbar:
  • Liegenschaftskarte (bzw. Flurkarte/Katasterkarte)
  • Auszug vom Grundbuchamt (Grundbuchauszug)
  • Teilungserklärung
  • Altlastenverzeichnis
  • Baulastenverzeichnis
  • Erschließungsbescheinigung
  • Bebauungsplan

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Zuständiges Katasteramt in Berg b.Neumarkt i.d.OPf.

Anschrift und Kontakt für das Liegenschaftsamt Berg b.Neumarkt i.d.OPf.

Die Stadt Berg b.Neumarkt i.d.OPf. im schönen Landkreis Neumarkt in der Oberpfalz besitzt ein Katasteramt, über die Liegenschaftskarten & Flurkarten für Ihre Immobilie / Grundstück beantragt werden können. Möchten Sie ein Liegenschaftskarte (bzw. Flurkarte) anfordern, so können Sie dies entweder bei dem entsprechenden Katasteramt (bzw. Liegenschaftsamt) machen, oder direkt online.

Katasteramt Berg b.Neumarkt i.d.OPf.: Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Neumarkt i.d.OPf.

Name Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Neumarkt i.d.OPf.
Anschrift Woffenbacher Str. 32
92318 Neumarkt i.d.OPf.
Postanschrift Woffenbacher Str. 32
92318 Neumarkt i.d.OPf.
Telefon +49 9181 467-0
Fax +49 9181 467-200
E-Mail poststelle@adbv-nm.bayern.de
Anreise
Anreise mit dem PKW: Routenplaner öffnen
Anreise mit der Bahn: Routenplaner öffnen

Öffnungszeiten

Mo - 08:00 - 12:30
Di - 08:00 - 12:30
Mi - 08:00 - 12:30
Do - 08:00 - 15:00
Fr - 08:00 - 12:30
Sa - Geschlossen
So - Geschlossen

Fragen und Antworten

Was ist eigentlich das Liegenschaftskataster, was ist eine Gemarkung? Hier erfahren Sie die wichtigsten Fakten über das Kataster für Berg b.Neumarkt i.d.OPf. im Überblick.

Welches Katasteramt in Berg b.Neumarkt i.d.OPf. für mich zuständig?

In den einzelnen Bundesländern ist die Führung der Liegenschaftskataster unterschiedlich organisiert. In Bayern ist für die Ausstellung der Liegenschaftskarten das Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Neumarkt i.d.OPf. zuständig. Das Katasteramt der Stadt Berg b.Neumarkt i.d.OPf. im schönen Landkreis Neumarkt in der Oberpfalz ist somit für die Ausstellung der Auszüge aus dem Kataster, also der Flurkarten, umgangssprachlich auch als Liegenschaftskarten oder Katasterkarten bezeichnet, und der Auszüge aus dem Liegenschaftsbuch zuständig.

Einen Auszug aus dem Liegenschaftskataster Berg b.Neumarkt i.d.OPf. benötigen Sie, wenn…

  1. Sie wollen eine Immobilie kaufen oder erwerben
  2. Sie möchten eine Hypothek auf eine Immobilie aufnehmen
  3. Um nachzuweisen, dass Sie Eigentümer eines bestimmten Grundstücks sind, müssen Sie einen Nachweis aus dem Grundbuch erbringen, der umfangreicher ist als die Katasterkarte.

Was ist die Flurkarte, auch Liegenschafts- oder Katasterkarte genannt?

Der Katasterplan, auch Liegenschaftskarte genannt, ist eine Art Liegenschaftskarte, die den Grundriss eines Grundstücks sowie die Abgrenzung und Nummerierung der Flurstücke in einem großen Maßstab darstellt. In Großstadtregionen mit kleineren Grundstücken beträgt der Maßstab in der Regel 1:500 oder 1:1000. In ländlichen Regionen, in denen die Grundstücke in der Regel größer sind, ist ein Maßstab zwischen 1:1500 und 1:2000 am gebräuchlichsten.

Welche Informationen sind in einer Katasterkarte/Grundstückskarte/Katasterkarte enthalten?

Mit der Flurkarte beziehungsweise Liegenschafts- oder Katasterkarte wird der Bestand, der Umfang, die Lage und die genaue Begrenzung eines Grundstücks amtlich nachgewiesen. Dazu enthält die Liegenschaftskarte die genaue Bezeichnung der Gemarkung, die in der Stadt Berg b.Neumarkt i.d.OPf. identisch mit dem Gemeindegebiet ist bzw. die in der Großstadt Berg b.Neumarkt i.d.OPf. immer einen einzelnen Stadtbezirk umfasst. Vorhandene Bauwerke, Angaben zur Infrastruktur und Gewässer sowie Straßennamen und Hausnummern sind in der Liegenschaftskarte aufgeführt. Weiterhin ist die tatsächliche Nutzung der einzelnen Flurstücke beschrieben (zum Beispiel: Landwirtschaftsfläche Ackerland). In der Liegenschaftskarte sind die Gemarkungsgrenzen sowie die Begrenzungen der Flurstücke und ihre Nummerierung grafisch dargestellt. Die Flurkarte in enthält im Gegensatz zum Auszug aus dem Liegenschaftsbuch keinerlei Angaben zu den Eigentumsverhältnissen an den einzelnen Flurstücken. Deshalb kann diese in Landkreis Neumarkt in der Oberpfalz von jedermann angefordert werden. Eine Vollmacht des Eigentümers ist dafür nicht nötig.

Wissenswertes über die Gemarkung in Berg b.Neumarkt i.d.OPf.

Das Flurstück ist die größte Grundstückseinheit im Katastersystem, die mit einem oder mehreren angrenzenden Flurstücken verbunden ist. In der Regel handelt es sich in Berg b.Neumarkt i.d.OPf. um eine Gruppe von zusammenhängenden Grundstücken. Sie kann die gesamte Gemeinde oder nur einen Teil davon umfassen. In einer kleinen Stadt ist die Gemarkung in der Regel gleichbedeutend mit dem Gemeindegebiet Landkreis Neumarkt in der Oberpfalz; in großen Städten werden kleine Dörfer häufig mit anderen Ortschaften zu einer Gemarkung zusammengefasst. In Großstädten bezieht sich eine Gemarkung einfach auf einzelne Stadtteile.

Die Gemarkungen werden deutschlandweit durch einen Zahlenschlüssel identifiziert. Auf den Schlüssel für das Bundesland, der aus den ersten beiden Ziffern besteht, folgt eine vierstellige Nummer, die der jeweiligen Gemarkung zugeordnet ist.

Grenzsteine bei Gemarkungen?

Die Grundstücksgrenzen werden in der Regel mit Grenzsteinen markiert, sie können aber auch durch natürliche Landmarken erkennbar sein. Auf den Katasterkarten sind die Flurstücke grafisch eingezeichnet.

Geschichte der Gemarkungen in Berg b.Neumarkt i.d.OPf.?

Die Gemarkungen haben eine lange Geschichte und sind aus ehemaligen Siedlungsgebieten hervorgegangen. In einigen Fällen führten einzigartige Verbindungen zwischen einzelnen Grundstücken oder natürliche, durch die Topographie bedingte Grenzen zur Bildung einer Gemarkung. In den 1930er Jahren wurden häufig ehemalige Steuerbezirke in Gemarkungen umgewandelt.

Historie der Berg b.Neumarkt i.d.OPf.er Gemarkung

Im Jahr 1900 wurde das erste Grundbuch angelegt, und es begann die Erfassung aller Grundstücke. Die damals bereits bestehenden örtlichen Siedlungsverbände wurden in das Liegenschaftskataster aufgenommen. Damit wurde die Übersichtlichkeit erhöht und der Grundstein für die heutigen Eintragungen von Eigentumsverhältnissen und Nutzungsrechten an Grundstücken gelegt, wie wir sie heute kennen.

Was ist ein Flurstück und wie beantrage ich ein Flugkarte in Berg b.Neumarkt i.d.OPf.?

Eine Flurstück (oder auch Vermessungsparzelle) ist die kleinste Vermessungseinheit im Katastersystem. Es handelt sich um ein rechtlich kartiertes, geometrisch kartiertes Gelände, dem eine bestimmte Flurstücksnummer zugewiesen wurde. Ein Flurstück besteht immer aus vielen kleineren Flurstücken, wie zum Beispiel Nutzflächen in einer Siedlung. Die Flure in Berg b.Neumarkt i.d.OPf.wiederum sind in kleine Parzellen, die sogenannten Flurstücke, unterteilt. Oft ist das Flurstück deckungsgleich mit einem Grundstück, das einem bestimmten Eigentümer zugeordnet ist. Erwirbt ein Eigentümer zusätzlich benachbarte Flurstücke, so entsteht ein großes Grundstück, das aus mehreren Flurstücken besteht. Umgekehrt kann jedoch ein Flurstück niemals auf zwei oder mehreren verschiedenen Grundstücken liegen.

Wofür benötige ich einen Auszug in Berg b.Neumarkt i.d.OPf. aus dem Liegenschaftsbuch?

Wenn Sie nachweisen müssen, dass Sie Eigentümer eines Grundstücks sind, reicht eine Katasterkarte nicht aus; sie enthält keine Angaben zum Eigentum. In diesem Fall müssen Sie einen Auszug aus dem Liegenschaftskataster des Bundeslandes Bayern beim Katasteramt Berg b.Neumarkt i.d.OPf. oder im Rathaus Berg b.Neumarkt i.d.OPf. vorlegen.
Bei der Aufnahme eines Kredits, der Belastung einer Grundschuld oder der Einreichung eines Bauantrags können Banken und Behörden Kopien aus dem Grundbuch verlangen. In Gerichtsverfahren kann der Nachweis des Eigentums an einer Immobilie als Beweismittel verlangt werden.
Einen gebührenpflichtigen Auszug aus dem Liegenschaftsbuch erhalten Sie im Katasteramt der Stadt Berg b.Neumarkt i.d.OPf./ des Bundeslands Bayern. Schauen Sie einfach in der oben angezeigten Informationstabelle, welches Ihr zustädniges Katasteramt in Berg b.Neumarkt i.d.OPf. ist.

Ist ein Auszug aus dem Kataster Berg b.Neumarkt i.d.OPf. gebührenpflichtig?

Wenn Sie eine Liegenschaftskarte oder einen Auszug aus dem Liegenschaftsbuch beantragen, fallen dafür Verwaltungsgebühren nach Maßgabe des entsprechenden Vermessungsamtes an.

Wie finde ich heraus, welches Katasteramt in Berg b.Neumarkt i.d.OPf.für mich zuständig ist?

Ihr zuständiges Katateramt finden Sie hier Anschrift und Kontakt vom Katasteramt in Berg b.Neumarkt i.d.OPf. Die Katasterorganisation wird vom Bundesland Bayern bestimmt. Sie nimmt die Aufgaben der amtlichen Vermessung wahr. In einigen Teilen Deutschlands wird der Begriff "Vermessungsamt" oder "Bodenmanagement Amt" für das Vermessungsamt verwendet.

In Bayern ist das staatliche Katasteramt für die Herausgabe von Liegenschaftskarten oder des Auszugs aus dem Liegenschaftsbuch zuständig. Das städtische Vermessungsamt in der Stadt Berg b.Neumarkt i.d.OPf. im ist für die Herausgabe der Katasterkarten und des Auszugs aus dem Liegenschaftsbuch zuständig.

Zuständigkeitsbereiche in Berg b.Neumarkt i.d.OPf.

Die Zuständigkeit des Katasteramt (bzw. Liegenschaftsamt) ist nach PLZ sowie Kreisen zuständig. Schauen Sie in der folgenden Übersichtstabelle nach Ihrer PLZ und finden Sie so Ihr zuständiges Amt für Liegenschaftsangelegenheiten.

Postleitzahl Stadt Kreis Zuständiges Katasteramt
92348 Berg b.Neumarkt i.d.OPf. Landkreis Neumarkt in der Oberpfalz Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Neumarkt i.d.OPf.

Information zur Stadt Berg b.Neumarkt i.d.OPf.

Für alle andere Anliegen können Sie die zuständige Stadtverwaltung Berg b.Neumarkt i.d.OPf. kontaktieren. Das Liegenschaftsamt Berg b.Neumarkt i.d.OPf. bzw. Katasteramt Berg b.Neumarkt i.d.OPf. übernimmt nur Dienstleistungen rund um Grundstücke sowie Immobilien.

Adresse der Gemeindeverwaltung von Berg b.Neumarkt i.d.OPf. Gemeindeverwaltung von Berg b.Neumarkt i.d.OPf.
Herrnstr. 1
92348 Berg b.Neumarkt i.d.OPf.
Fax der Gemeindeverwaltung 09189 441144
International: +49 9189 441144
Telefon der Gemeindeverwaltung 09189 44110
International: +49 9189 44110
E-Mail der Gemeindeverwaltung info@berg-opf.de
Offizielle Webseite der Gemeindeverwaltung http://www.berg-opf.de
PLZ der Gemeinde
92348,
Postanschrift der Gemeindeverwaltung von Berg b.Neumarkt i.d.OPf. -
Gemeinde Berg b.Neumarkt i.d.OPf.
Kreis Landkreis Neumarkt in der Oberpfalz
Bundesland Bayern
Land Deutschland
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